Alles zum Thema Abstellgenehmigung

Comydo macht Pakete zu Schlüsseln – aber dürfen Sendungen einfach abgelegt werden?

Ein Dokument wird unterschrieben

Die meisten Paketdienste haben erkannt, dass Paketboten und Paketempfänger eines gemeinsam haben: die Arbeitszeit. Folglich ist es schwer, ein persönliches Treffen an der Wohnungstür zu arrangieren und Pakete landen nicht beim Empfänger, sondern im Paketshop.

Um dieses Problem zu lösen, bieten Paketdienste die Möglichkeit, Abstellgenehmigungen zu erteilen. Mit Erteilung einer solchen Genehmigung ist es dem Paketboten erlaubt, eine Sendung auch ohne Unterschrift des Empfängers, am vereinbarten Ort zu hinterlegen. Es gilt dabei aber zu beachten, dass mit der wunschgemäßen Ablage des Paketes meist auch das Haftungsrisiko auf den Empfänger übergeht. Wenn ein Paket also nach korrekter Ablage abhandenkommt, greift die Transportversicherung des Logistikers nicht mehr. Daher stellen die Paketdienste gewisse Anforderungen an den Ablageort. Dieser sollte möglichst trocken und geschützt sein (z.B. nicht durch Dritte einsehbar).

Geschützte Orte finden sich häufig im Inneren von Mehrfamilienhäusern, beispielsweise in Form von Pakettaschen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Bote Zugang zum Haus erhält. Durch die Möglichkeit, Pakete selbst zu Schlüsseln zu machen, bietet Comydo eine einfache Lösung. Es empfiehlt sich, den Ablageort mit dem Paketboten und der Hausverwaltung zu besprechen. So ist sichergestellt, dass dieser geeignet ist und alle Vorgaben der Verwaltung (z.B. Brandschutz) eingehalten werden.

Eine Abstellgenehmigung bezieht sich in der Regel auf einzelne oder alle zukünftigen Sendungen und kann bei Bedarf widerrufen werden. Die Art und Weise, wie Genehmigungen erteilt werden können, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. So setzen viele auf Apps oder Online-Portale, bei denen man nach erfolgreicher Registrierung Abstellgenehmigungen hinterlegen kann.

 

Wir haben eine Übersicht für die “Big Five” erstellt und einen Blick in die AGB geworfen (Sand Januar 2021).

Auszug aus den DHL AGB:

https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/agb.html

Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß erfolgten Ablage am Ablageort […] ist eine Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Verlust oder Beschädigung von Sendungen vor deren Abholung durch DHL vom Ablageort. Der Kunde und die ggf. von ihm vertretenen weiteren Empfänger (z. B. Familienangehörige oder Mitbewohner im gleichen Haushalt) stellen DHL insoweit auch von Ansprüchen Dritter einschließlich des Absenders der jeweiligen Sendung frei.

Auszug aus den Hermes AGB:

https://www.myhermes.de/agb/

Ferner ist Hermes berechtigt, die Sendung an einem vom Empfänger bezeichneten Ort abzulegen, sofern der Empfänger dies gegenüber Hermes vorab einmalig oder dauerhaft gestattet hat („Wunsch Ablageort“). Wird eine Nachbarschaftsabgabe oder die Ablage am Wunsch Ablageort durchgeführt, erhält der Empfänger (= Adressat) eine Benachrichtigung in Textform oder in Form einer  Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zu Zeitpunkt und Ort der Übergabe. […] Der Zustellauftrag gilt mit [der Ablage] als durchgeführt.

Ferner heißt es in dem Formular zum Erteilen einer Abstellgenehmigung:

Diese Form der Übergabe der Sendungen wird von mir ausdrücklich auf meine Gefahr gewünscht. Im Falle von Verlust oder Beschädigung dieser von mir nicht quittierten Sendung(en) werde ich weder gegen die Boten noch gegen die Firma Hermes Germany GmbH noch gegen die Versender/Absender Ansprüche irgendwelcher Art geltend machen. Mir ist bekannt, dass ein Anspruch des Versenders/Verkäufers auf Bezahlung der in dieser Form zugestellten Sendungen auch bei Verlust/Beschädigung bestehen bleibt.

Auszug aus den DPD AGB:

https://www.dpd.com/de/de/agb/

Die Leistung umfasst […] die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder im Haushalt des Empfängers angetroffene empfangsbereite Person gegen Empfangsbestätigung. […] Die Ablieferung gilt auch dann als bewirkt, wenn entsprechend einer schriftlichen oder digitalen Erlaubnis („Abstellgenehmigung“) des Versenders oder Empfängers das Paket an einem von ihm benannten Ort an der Empfangsadresse abgestellt worden ist. […] DPD haftet von der Übernahme bis zur Ablieferung. […] Sofern DPD […] haftet, besteht für jedes Paket zugunsten des Versenders eine Versicherung.

Auszug aus den UPS AGB:

https://www.ups.com/assets/resources/media/de_DE/mychoice_service_terms_DE.pdf

Durch Auswahl des Service „Bevollmächtigung zur Niederlegung der Sendung“ bevollmächtigen Sie UPS, an Sie an Ihre Adresse adressierte Pakete abzulegen, wenn niemand zur Annahme der Sendung anwesend ist. UPS unternimmt lediglich einen Zustellversuch und nimmt bei der Zustellung keine Unterschrift entgegen. Bei Auswahl des Services „Bevollmächtigung zur Niederlegung der Sendung“ werden Sie gebeten und verpflichtet, die Verantwortung für jedweden Verlust oder Schaden des Pakets zu übernehmen, nachdem es bei der Adresse niedergelegt wurde. Um den Verlust und die Beschädigung des Pakets zu vermeiden, werden Sie zur Niederlegung einen Ort auswählen, welcher nicht öffentlich einsehbar und zugänglich ist. In einigen Fällen wird UPS Ihren Anweisungen im Rahmen der Bevollmächtigung zur Niederlegung der Sendung nicht entsprechen, und zwar insbesondere (i) wo Hinweise bestehen, dass eine Niederlegung nach Ihren Anweisungen zu Verlust oder Beschädigung des Pakets führen kann (zum Beispiel wegen schlechtem Wetter oder Sicherheitsproblemen), oder (ii) wegen einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Versender, wie zum Beispiel wenn der Versender bestimmt hat, dass für Ihr Paket die Unterschrift eines Erwachsenen erforderlich ist oder bei Nachnahmesendungen. UPS wird Sie in einem solchen Fall der Nichtbefolgung Ihrer Niederlegungsanweisungen unverzüglich benachrichtigen.

Auszug aus den GLS AGB:

https://gls-group.eu/DE/de/agb-standard

Hat der Empfänger GLS eine Abstellerlaubnis erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Erlaubnis bezeichneten Stelle abgestellt worden ist.

Ferner heißt es in dem Formular zum Erteilen einer Abstellgenehmigung:

Mit dem Abstellen der Pakete am vereinbarten Ort endet die Haftung der GLS für die Beschädigung und den Verlust dieser Pakete.